Liebe Mitglieder, Freunde und Freundinnen des BTHV!
Auch wir als Verein sind aufgefordert, uns an die aktuelle Coronaverordnung vom 30.10.2020 zu halten. Diese verlangt von uns, dass der Verein ab Montag, 02.11.2020 den Regularien folgt. Dies gilt nicht nur für alle sportlichen Aktivitäten, sondern ebenso für die Gastronomie.
Der BTHV schließt demzufolge seine Sportanlage und die Gastronomie zum oben angegebenen Termin. Die Gastronomie bietet selbstverständlich, wie vordem geschehen, einen Außer-Hausverkauf an.
Die Diskussion, ob Tennisspiel zum erlaubten Individualsport gehört, ist ggf. nicht abschließend beantwortet. Paragraf 9, Abs. 1. der Coronaverordnung vom 30.10. NRW formuliert hier nicht expressis eine Ausnahme: Weiterlesen




