Tennis: DTB und Tennisverbände setzen sich erneut für Hallentennis in NRW ein

Anders als in zwölf anderen Bundesländern wird den Tennisspielerinnen und Tennisspielern in NRW bislang das Spiel in der Halle auch als Einzel verwehrt. Sowohl der DTB Präsident Klaus als auch die Präsidenten, Vorsitzende und Geschäftsführer der drei NRW-Tennisverbände haben sich nun erneut an die Landesregierung gewandt, um eine Angleichung der Regelung an die der anderen Bundesländer zu fordern.

Brief des DTB-Präsidenten Ulrich Klaus an die NRW-Landesregierung

Ulrich Klaus, der Präsident des Deutschen Tennis Bundes, weist dabei auf die Uneinheitlichkeit der Regelungen hin, stellt sich im Namen des DTB an die Seite der drei Landesverbände in Nordrhein-Westfalen und wirbt unter Verweis auf die umfangreichen Hygiene- und Sicherheitskonzepte im Tennissport für die Ermöglichung des Einzelspiels in der Halle. Wörtlich schreibt Klaus:

Sehr geehrter Herr Minister Laumann,

wir befinden uns in einer höchst herausfordernden Zeit, in der die Bekämpfung einer globalen Pandemie der Bewahrung unseres sozialen, wirtschaftlichen und gemeinschaftlichen Zusammenlebens gegenübersteht. Der Deutscher Tennis Bund (DTB) unterstützt ausdrücklich das Ziel der Eindämmung des Corona-Virus und begrüßt das dafür beschlossene, einheitliche Vorgehen der Bundesregierung und ihrer Landesregierungen. Leider wurden jedoch in Bezug auf die Ausübung des Tennissports keine einheitlichen Regelungen geschaffen. Wie bereits der Westfälische Tennis-Verband, der Tennisverband Mittelrhein und der Tennis-Verband Niederrhein in ihrem gemeinsamen Schreiben zum Ausdruck gebracht haben, kann auch der DTB das in Nordrhein-Westfalen bestehende Verbot, in der Halle zu spielen, nicht nachvollziehen. Der DTB steht an der Seite seiner Landesverbände und bittet eindringlich um eine Neubewertung der Möglichkeiten zur Ausübung der Sportart Tennis in Nordrhein-Westfalen.

Die aktuelle Verordnung in Ihrem Bundesland basiert auf dem Beschluss der Bundesregierung vom 28. Oktober 2020, die ein Verbot des Freizeit- und Amateursportbetriebs vorsieht, allerdings mit Ausnahme des Individualsports, allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.

Tennis ist eine Individualsport. Der Sport zeichnet sich durch einen großen Abstand zwischen den Spielern und Spielerinnen aus und eignet sich in der aktuellen Situation besonders gut zum Sporttreiben – in der Halle und im Freien. Tennisvereine haben Hygiene- und Sicherheitskonzepte entwickelt und sorgfältig umgesetzt, die Vorkehrungen bei Turnieren wurden durchweg gelobt. Als Individualsport ist die Personen-Nachverfolgung durch Kontaktlisten lückenlos möglich.

Viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern haben nach eingehender Prüfung den Bundesbeschluss insofern umgesetzt, dass Tennis als Individualsportart in der Halle zu Zweit oder im Doppel mit Personen aus maximal zwei Haushalten erlaubt ist. Tennisspielen ist unter diesen Bedingungen in derzeit zwölf Bundesländern in der Halle ebenso wie im Freien möglich. Mancherorts wurden Verordnungen überprüft und nachträglich das Tennisspielen wieder erlaubt. Es ist schwer nachvollziehbar, warum ein und dieselbe Sportart basierend auf derselben Grundlage so unterschiedlich behandelt wird.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, die aktuelle Bestimmung in Nordrhein-Westfalen zu überprüfen und an die überwiegend geltenden Regelungen in der Bundesrepublik anzupassen.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und stehen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ulrich Klaus
Präsident

Schreiben der NRW-Verbände an Minister Laumann

Die Präsidenten, Vorsitzenden und Geschäftsführer der Tennisverbände Mittelrhein, Niederrhein und Westfalen schließen sich dieser Forderung erneut an und gehen zusätzlich noch explizit auf die äußerst weiträumigen Flächen in Tennishallen ein, die es jederzeit ermöglichen, alle Abstandsregeln vollumfänglich einzuhalten. Ihr Schreiben an den zuständigen Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen lautet:

Sehr geehrter Herr Minister Laumann,

wir, die Präsidenten, Vorsitzende und Geschäftsführer der drei Tennisverbände in Nordrhein-Westfalen, wenden sich mit der Bitte an Sie als zuständigen Landesminister, bei weiteren Veränderungen der Coronaschutzverordnung beziehungsweise bei deren Fortführung die besonderen Merkmale der Individualsportart Tennis deutlicher zu berücksichtigen und damit die als Ungerechtigkeit empfundenen Ungleichheiten zu beenden, die sich durch die in NRW im Vergleich zu anderen Bundesländern bisher deutlich restriktiveren Regelungen ergeben. Damit möchten wir der Forderung, die heute auch in einem Brief des Präsidenten des Deutschen Tennis Bundes Ulrich Klaus an Sie herangetragen wurde, noch einmal Nachdruck verleihen.

Insbesondere die Erlaubnis für das Spiel zu zweit in der Halle, die es in zwölf anderen Bundesländern derzeit schon gibt, ist uns dabei im Namen der Tennisspieler, Tennistrainer, Vereine und Hallenbetreiber in Nordrhein-Westfalen ein wichtiges Anliegen. Wir unterstützen umfänglich die Bemühungen der Bundes- und Landesregierung, die Verbreitung des Coronavirus durch Einschränkungen auch im Sport einzudämmen, sind aber fest davon überzeugt, dass dies im Bereich unserer Sportart auch gelingen kann, ohne deren Ausübung für den allergrößten Teil der Amateur- und Hobbyspieler gleich komplett zu unterbinden und damit zusätzlich auch Tennislehrern und Hallenbetreibern jedwede Verdienstmöglichkeiten zu verwehren.

Die Tennisverbände in unserem Land, die Vereine, Trainer und Spieler haben in den vergangenen Monaten eindrucksvoll bewiesen, dass sie bereit und bestens dazu in der Lage sind, durch die Umsetzung umfangreicher Hygienekonzepte zu verhindern, dass der Tennissport und sein Trainings- und Wettkampfbetrieb in negativer Art und Weise zur Corona-Situation beiträgt. Weder in NRW noch bundesweit sind Zuwiderhandlungen gegen die Verordnungen oder gar Covid-19-Ansteckungen im Zusammenhang mit Tennis-Wettkämpfen bekannt geworden.

Im Moment ist der Spielbetrieb unter freiem Himmel noch sehr eingeschränkt möglich, schon in wenigen Tagen wird der Tennissport in Nordrhein-Westfalen aber komplett zum Erliegen kommen, weil die aktuelle Coronaschutzverordnung den jahreszeitlich und wetterbedingt längst notwendigen Umzug in die Tennishallen verbietet. Dieses Verbot ist unangemessen. Auch als Hallen-Tennis in den Wintermonaten betrieben hat Tennis gegenüber vielen anderen Sportarten unter Bewertung aller Umstände signifikante Alleinstellungsmerkmale, die es dazu prädestinieren, in Corona-Zeiten mit der gebotenen Vorsicht ermöglicht zu werden. Und das mit allen Vorteilen für und positiven Effekten auf die Gesundheit, die die Ausübung von Sport gerade angesichts der Pandemie-Situation bringt, ohne gleichzeitig die Gefahr einer Ansteckung in die Höhe zu treiben.

Ein Tennisplatz hat üblicherweise eine Fläche von mehr als 600 m², die sich beim Einzel oder beim Einzeltraining gerade einmal zwei Personen teilen. Diese kommen so auch in der Halle nie in Gefahr, Mindestabstände nicht einzuhalten, sondern bewegen sich im Gegenteil in den allermeisten Spiel- und Trainings-Situationen gleich eine zweistellige Anzahl von Metern voneinander entfernt. Bei den aktuellen Regelungen in zwölf anderen Bundesländern, zum Beispiel in Bayern, wurde genau dieser Umstand in die Bewertung mit einbezogen. Dementsprechend ist dort in einer rationalen Abwägung von kaum vorhandenen Risiken und großem gesundheitlichem Nutzen für die Sportler das Tennis-Einzelspiel und das Einzeltraining in der Halle im November ermöglicht worden. Auch hier gilt wieder wie in den letzten Monaten überhaupt in Bezug auf Tennis: Die Rückmeldungen sind positiv, Indizien, dass sich aus dieser Lösung Probleme in epidemiologischer Hinsicht ergeben haben, gibt es nicht. Wir appellieren nun an Sie, genau diese in anderen Bundesländern praktizierte Abwägung zeitnah auch für die mehr als 300.000 Tennisspieler in NRW zu treffen und ihnen die Ausübung ihrer Sportart unter Beachtung aller Sicherheitsaspekte in den Wintermonaten zu ermöglichen.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Utz Uecker (1. Vorsitzender Tennisverband Mittelrhein e. V.)
Dietloff von Arnim (Präsident Tennis-Verband Niederrhein e. V.)
Robert Hampe (Präsident Westfälischer Tennis-Verband e. V.)

Sebastian Müller (Geschäftsführer Tennisverband Mittelrhein e. V.)
Sabine Schmitz (Geschäftsführerin Tennis-Verband Niederrhein e. V.)
Andreas Plath (Geschäftsführer Westfälischer Tennis-Verband e. V.)

 

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