Neue Coronaschutzverordnung NRW mit 1. Lockerungen

Das Land NRW hat heute um 14:10 Uhr eine neue Verordnung veröffentlicht – mit 1. Lockerungen. Hier ein Auszug aus der Pressemitteilung des Landes. Die Änderungen  sind bereits in die Verordnung eingestellt worden.

Freizeitsport im Freien
Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist ab dem 22. Februar wieder zulässig. Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben dürfen, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben dagegen vorerst für den privaten Sport geschlossen.

Wir müssen jetzt noch die amtliche Bekanntmachung der Stadt abwarten. Es wird gerade intern mögliche Lösungen beraten. Die Telefone laufen heiss. Wir werden an dieser Stelle weiter informieren.

K.M.

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