Infos aus der Staatskanzlei sorgt für Rätselraten

Nachdem die neue Schutzverordnung für einige offene Fragen sorgte, ist die Verwirrung jetzt noch größer geworden. Die Verordnung sagt eindeutig: Zulässig ist der Individualsport alleine, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands, jedoch begrenzt auf zehn Personen.

Interpretation aus Düsseldorf: Im Tennissport ist ein Einzel erlaubt, ein Doppel nicht, auch nicht mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes (Mannschaftssport).

Halleluja, das soll jetzt Otto Normalverbraucher verstehen. Es stellen sich weitere Fragen: ist eine Trainerstunde zu zweit organisierter Trainingsbetrieb (verboten) oder Individualsport zu zweit??? Mann, Mann, Mann……….

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