Tennis: Sommersaison 2020 – Änderung der Wettspielordnung und weitere Informationen

Änderungen Wettspielordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsvertreter,
 
zur kommenden Sommersaison wird die Wettspielordnung noch einmal angepasst. Mit den vorgenommenen Änderungen möchten wir Verbesserungen und Vereinfachungen für die Vereine und Spielerinnen und Spieler schaffen.
 
Die Änderungen betreffen folgende Bereiche:

  • Einsatz von Spielern in zwei Altersklassen (und Wegfall der Wahlspielerregelung) (siehe hierzu Synopse §2, §15, §26)
  • Anpassung Fristen AK-Wechsel an Mannschaftsmeldungen (siehe hierzu §14)
  • Regelungen bei extremen Wetterverhältnissen (siehe hierzu §17)
  • Einsatz von Oberschiedsrichtern (siehe hierzu §21)
  • Regelung Mehrfacheinsatz von Spielern an einem Spieltag (siehe hierzu §25)
  • Neuregelung bei fehlerhaften Einsätzen von Spielern (siehe hierzu §27)
  • Regelungen Nachholtermine (siehe hierzu §30)
  • Protestregelungen (siehe hierzu §37)
  • Vereinfachung der Meldung von Spielgemeinschaften online (siehe hierzu Ergänzungsbestimmung “J”)
  • Vereinfachung und Angleichung der Regelungen zur Einstufung von Mannschaften (siehe hierzu Ergänzungsbestimmungen “K”)

In beigefügter Synopse haben wir Ihnen die Neuregelungen in Verbindung mit den bisherigen Ausführungen zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass die benannten Änderungen erst zur kommenden Sommersaison in Kraft treten und die aktuelle Winterspielzeit NICHT betrifft.
 
Wir bitten Sie, die Informationen entsprechend in Ihrem Verein weiterzuleiten.
 
Bitte beachten Sie zudem die kommenden anstehenden Fristen in Vorbereitung der Sommersaison 2020:

  • Anträge auf Neueinstufung von Mannschaften (bis 1.11.)
  • Mannschaftsmeldungen, Anträge Altersklassenwechsel, Bildungen von Spielgemeinschaften und Meldungen zum Pokalwettbewerb (bis 05.12., Ausschreibung folgt in Kürze)

Der Spiel-Zeitraum der Sommersaison wird zwischen dem 01.05. und 20.09.2020 liegen. Der Rahmenterminplan wird Ihnen ebenfalls in den nächsten Tagen mit gesondertem Schreiben zugehen.

Auf mehrfache Nachfrage hin weisen wir hier noch einmal darauf hin, dass die vorgeschriebenen Ballmarken (lt. Ergänzungsbestimmungen „D“) unverändert bestehen bleiben (Dunlop „Fort Tournament“: H00/D00, H30/D30 und Jugend,  HEAD „No. 1“ H40/D40 und älter).
 
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
TENNISVERBAND MITTELRHEIN 

Tennisverband Mittelrhein e.V.
Merianstr. 2-4 / 50769 Köln
Tel.: +49 221 / 70 58 68
Fax: +49 221 / 70 67 45
E-Mail: info@tvm-tennis.de
Internet: http://www.tvm-tennis.de
Vereinsregister: Amtsgericht Köln VR 5213 1. Vorsitzender: Utz Uecker
Diese Mail wird an folgende Adressaten versandt: Vereinsadresse, 1. Vorsitzende, Jugendwart und Sportwarte

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