Tennis: Neue Regelung für Einzelunterricht – Stand: 4. Mai 17:45 Uhr

Nach unzähligen Telefonaten konnte leider noch keine finale Lösung ermittelt werden. Wir haben auch mit vielen Tennisvereinen telefoniert – auch dort große Unisicherheit. Insofern bleibt es erstmal bei der vom TVM kommunizierten Lösung: kein Einzelunterricht – außer für Jugendliche ab 13 Jahre und jünger.

Hier noch ein Schreiben des TVM von heute Nachmittag:

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
aufgrund Ihrer vielzähligen Rückmeldungen und Fragen zu unserer gestrigen Mail möchten wir Ihnen nachfolgend zusätzliche Informationen hierzu geben.
Zunächst möchten wir klarstellen, dass es sich bei den Auslegungen der Regeln nicht um Interpretationen des TVM handelt. Wir haben lediglich die Informationen weitergegeben, die der LSB NRW in Abstimmung mit der Politik uns hat zukommen lassen und die für den Tennissport relevant sind. Die vollständige Mail des LSB fügen wir unten stehend zu Ihrer Kenntnis an.
 
Im Folgenden noch zwei Anmerkungen:

  • Auslegung Verbot Einzeltraining bei Inzidenz > 165: Uns wurde heute mehrfach von Vereinen mitgeteilt, dass Ordnungsämter in den Kommunen auf Nachfrage hin mitgeteilt haben, dass sie die Interpretation des §28b (3) IfSG nicht teilen und  Einzeltraining hier nicht mit hinzuzählen. Wir legen Ihnen daher nahe, sich hierzu unter Umständen noch einmal vor Ort mit dem Ordnungsamt abzustimmen. Wir haben uns in dieser Sache heute noch einmal an den LSB gewandt und um weitere Erläuterung, bzw. Klarstellung gebeten.
  • Unterscheidung Altersregelungen 14 Jahre und 13 Jahre in der CorSChVO und dem Bundes-IfSG:  Der Grund der Altersunterscheidung bei den Regelungen Inzidenz <100 und > 100 besteht darin, dass die Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die bei Inzidenzen bis 100 maßgeblich ist, die Regelungen für Kinder bis einschließlich 14 Jahre regelt. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG), dass ab einer Inzidenz von 101 maßgeblich ist, spricht von „Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres“, also Kinder bis einschließlich 13 Jahre (siehe hierzu unten stehende LSB Mail und beigefügte  Übersicht). Wir haben dies in beigefügter überarbeiteter Übersicht noch einmal einheitlicher formuliert.

Sollten sich Änderungen oder Neuerungen ergeben, teilen wir Ihnen dies entsprechend mit.
 
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Müller