Mitteilung des Vorstandes zur neuen Coronaschutzverordnung

Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,

heute ist die neue CoronaSchVO der Landesregierung NRW in Kraft getreten, welche Lockerungen für den Sport mit sich bringt. Bezogen auf den Tennissport gibt es folgende Änderungen:

  • Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel wird wieder möglich
  • Zwischen den Personen muss dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern gehalten werden
  • Die Regelungen gelten auch für den sportlichen Einzelunterricht
  • Gemeinschaftsräume, einschließlich Umkleiden und Duschen müssen wie auch die Tennishallen weiterhin geschlossen bleiben

Da die CoronaSchVO zunächst nur ein Spielen unter freiem Himmel erlaubt, muss unsere Tennishalle bis auf Weiteres noch geschlossen bleiben. Doch auch trotz der Lockerungen und des herrlichen Frühlingswetters können wir den Tennisbetrieb auf den Außenplätzen nicht sofort wieder aufnehmen. Die vergangenen Wochen waren nass und frostig; unsere Plätze sind momentan noch nicht bespielbar. Wir konnten jedoch mit unserer Fachfirma Dieckmann abstimmen, dass die jährliche Frühjahrsinstandsetzung auf Anfang März vorgezogen wird, sodass wir davon ausgehen, dass die Plätze ab der 2. Märzhälfte bespielbar sein werden. Alles natürlich vorbehaltlich des Wetters sowie etwaiger Änderungen aufgrund der Pandemielage.

Dennoch: die Lockerungen sind ein positives Zeichen für den Start der Freiluftsaison!

Wir werden Sie über den Fortgang auf dem Laufenden halten.

Der Vorstand

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