Bericht Vorstandssitzung vom 6.5.

Der Vorsitzende erläuterte die Corona Verordnung vom 4.5.2020. Danach ist weiterhin jeglicher Sportbetrieb auf öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt. Es ist aber zu erwarten, dass die angekündigte Verordnung vom 6.5. die Möglichkeit eröffnet, kontaktfreie sportliche Betätigung im Freien möglich zu machen.

In Erwartung der Lockerung der Coronaverordnung hat die Tennisabteilung mit der Geschäftsstelle sowie der Unterstützung der Sportwarte Hockey und Rugby ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept für den Verein aufgestellt. Darüber hinaus wird die Tennisabteilung die Möglichkeit der Onlinebuchung für die Plätze erweitern. Die Tennisabteilung erstellt Regeln für die parallele Buchung (Online, telefonisch, per Mail).

Vorbehaltlich weiterer Entwicklung wurde der Spielstart Tennis für Samstag, den 9.5. avisiert, wenn bis dahin das zuvor benannte Konzept umgesetzt worden ist. Die Hockeyabteilung kündigte an, dass sie den Trainingsbetrieb ab dem 11.5. wieder aufnimmt, wenn die Verordnung es zulässt.

Der Gastronomiebetrieb kann ab dem 11.5 wieder starten. Gäste, die die Gastronomie nutzen, begehen diese über die Außentreppe und verlassen sie durch Ausgangstür des Hauptgebäudes. Toiletten stehen in der Hockeyhalle für alle Sportarten und die Gastronomie zur Verfügung. Die Geschäftsstelle vereinbart mit den Reinigungskräften Reinigungsintervalle.

Der Vorstand diskutierte die Möglichkeiten, eine Mitgliederversammlung unter Pandemieeinschränkungen durchzuführen. Rechtlich möglich ist zurzeit die Virtuelle MV und das Umlaufverfahren. Die virtuelle Mitgliederversammlung (MV) ist nach Ansicht des Vorstandes aus finanziellen, organisatorischen und operativen Gründen nicht umzusetzen. Gegen das Umlaufverfahren spricht vor allem aus Sicht der Hockeyabteilung der unkalkulierbare Rücklauf der Abstimmungsunterlagen. Der Vorstand beschäftigte sich näher mit der Möglichkeit der Durchführung in einem Autokino, das ab nächster Woche auf dem gegenüberliegenden Miesengelände für drei Monate als fliegender Bau genehmigt wurde.

Eine baldige MV ist zur Herbeiführung einer Entscheidung über den Finanzplan 2020 und der damit verbundenen nötigen Ausgaben für das Jahr 2020 nötig.

Der Vorstand entscheidet auf der nächsten VSS, welche Möglichkeiten darüber hinaus, vor allem bzgl. der zu erwartenden neuen Verordnung,  zur Verfügung stehen.

Da zu erwarten war, dass der Trainingsbetrieb spätestens ab den 11.5. für alle Sportarten kontaktfrei zugelassen wird, setzt der Vorstand die Zusage an die Minijobber um, ihnen ab dem 1.6. neue, den Aufgaben entsprechende,  Verträge anzubieten.

Der Vorstand informierte sich über das  das weitere Vorgehen des Bauprojekts Traglufthalle. Das Leistungsverzeichnis für die Maßnahme liegt nun vor. Es wird nun LV an verschiedene Anbieterfirmen versandt.

Die Gastronomen hatten sich bereit erklärt, auf die aufwendige Maßnahme Erneuerung des Bodenbelags im großen und kleinen Saal sowie Speiseraum aufgrund der nicht vorhersehbaren fianziellen Situation in diesem Jahr zu verzichten. Übernommen hat der Verein aber schon verschiedene Renovierungsmaßnahmen (Elektrik, Polsterung, Anstriche). Für die Baumaßnahme Traglufthalle schließt der Verein ein Bauherrenhaftpflicht- und Bauleistungsversicherung ab.

Die Geschäftsstelle ist gebeten, bei der Stadt Bonn zu erfragen, wie sie sich die unbehinderte Zufahrt zum Verein während des Kinobetriebs auf dem Miesengelände vorstellt

 

 

Der Vorstand trifft sich am 13.05.2020 nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt erstmalig wieder im großen Saal des BTHV. Folgende Themen werden u.a. bearbeitet:

 

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