Maskenpflicht auf der GESAMTEN BTHV-ANLAGE

Liebe Clubmitglieder!
Der BTHV hatte gerade sehr freundlichen Besuch vom Ordnungsamt.
Neben der Einhaltung der Hygienebestimmungen wurden wir über die Belegung der Tennisplätze befragt, auch die derzeitige Spielnutzung der neuen Traglufthalle war Thema …..denn das sei ja verboten!
Wir konnten zu allen Fragen umfassend Auskunft geben und die beiden Herren verließen gut gelaunt die Anlage.
DANK an alle Mitglieder, die sich zu diesem Zeitpunkt auf der Anlage aufhielten und sich absolut korrekt verhalten haben.
Dass der gesamte BTHV die Umsetzung des Hygienekonzepts sehr ernst nimmt und diese zu jeder Zeit von allen eingehalten wird, wurde heute noch einmal
ganz besonders deutlich. Solange wir alle Punkte beachten, ist die Nutzung der Sportanlage BTHV nicht gefährdet.
DAHER noch einmal für ALLE:
Auf der gesamten Anlage gilt Maskenpflicht. Auf dem Spielfeld dürfen die Masken selbstverständlich abgenommen werden.
Bitte haltet die Mindestabstände ein!Es dürfen sich auf den Tennisplätzen nur diejenigen aufhalten, die auch im System eingebucht sind.
Sollte es Änderungen geben, muss das unbedingt an die Geschäftsstelle kommuniziert werden. Bei Doppelpaarungsbuchungen dürfen sich maximal 5 Personen aus
zwei Haushalten auf dem Platz aufhalten. Im Hockey- und Rugbybereich liegen seit Beginn des Trainingsbetriebs die Konzepte vor und werden von den Trainerteams
strikt eingehalten und umgesetzt. Vielen Dank dafür an euch!
Für die Geschäftsstelle
Kirsten Machts