Aktueller Sachstand im Hockey und Tennis – Stand Heute – 19.4.

TENNIS: Der TVM hat gestern die Vereine über den aktuellen Stand informiert. Die Mail haben wir unten beigefügt. Der DTB hat auf die aktuellen Entwicklungen in anderen Bundesländern reagiert (dort darf wieder Tennis gespielt werden) und auch konkrete Vorschläge gemacht. 

HOCKEY: Eine Abstimmung unter den Bundesliga Vereinen hat ein Patt ergeben. Die Hälfte der Vereine für einen Abbruch; die andere Hälfte für ein Abwarten bis zum 30. April. Somit wird heute auf einer Videokonferenz zwischen den Vertretern der Vereine und dem DHB die Taskforce Bundesliga entscheiden.

Hier die Mail des TVM:

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Vereinsverantwortliche,
 
laut der Bund- und Ländervereinbarung vom 15.04. gelten die bisherigen Kontaktbeschränkungen bis zum 03.05.2020 weiterhin.

In der vorletzten Woche hatte der TVN sich stellvertretend für die NRW Landesverbände an den LSB und die Staatskanzlei NRW gewandt. In der vergangenen Woche hat der DTB sich ebenfalls noch einmal mit einem Schreiben an die Landesvertretungen gewandt. Kernaussagen beider Initiativen bestanden darin, darauf hinzuweisen, dass Tennis als Individualsport und als Freiluftsportart unter bestimmten Vorkehrungen kein Infektionsrisiko bergen. Die Staatskanzlei verweist in ihrem Antwortschreiben vom 16. April darauf, dass eine Flexibilisierung der Regelungen für den Sport keinen Eingang der Beschlüsse in die Bund- und Ländervereinbarung gefunden haben. Es wird daher für unseren Tennissport im Land NRW vorerst bis zum 03. Mai keine Möglichkeit des Spielens bestehen.

Das zwischenzeitlich in anderen Bundesländern (z.B. Rheinland-Pfalz) Lockerungen für kommenden Montag beschlossen wurden, stimmt uns hoffnungsvoll, dass auch in NRW im Mai wieder Tennis unter gewissen Vorkehrungen gespielt werden kann. Sobald wir hierzu Informationen von Seiten des Landes oder des LSB erhalten, werden wir Sie umgehend informieren.

Auf der Grundlage dieses Informationsstands möchten wir Ihnen noch einmal wichtige Hinweise zum Thema Platzinstandsetzung und Wettspielbetrieb geben, die an uns vermehrt herangetragen wurden:

  • Thema Platzinstandsetzung in Eigenleistung durch Mitglieder: Nach wie vor besteht bei einigen Vereinen, die Ihre Frühjahrsinstandsetzung durch die Mitglieder vornehmen, das Problem, dass diese, bedingt durch das Verbot von Zusammenkünften, nicht ausgeführt werden können. Einige Vereine haben hierzu in den vergangenen Tagen Kontakt zu Ihrer Kommune (insbes. Sportamt und Ordnungsamt) aufgenommen. Im Ergebnis bekamen viele Vereine die Erlaubnis, die Instandsetzung auch durch Mitglieder ausführen zu lassen, wenn sie aufzeigen konnten, dass entsprechende Vorkehrungen getroffen wurden (z.B. begrenzte Anzahl an Personen, die zur gleichen Zeit arbeiten, Abstands- und Hygieneregeln). Wir empfehlen Ihnen daher, sich ebenfalls an Ihre Kommune zu wenden, sollten Sie von diesem Problem betroffen sein.

 

  • Wettspielbetrieb Sommer 2020: Nach dem aktuellen Informationsstand verfolgen wir für den Wettspielbetrieb erst einmal das Szenario weiter, wonach wir mit einem Beginn des Wettspielbetriebs ab dem 08.06. planen. Wir werden umgehend nach Fertigstellung hierzu in den nächsten Tagen einen geänderten Spielplan veröffentlichen.
  • Zur namentlichen Meldung bieten wir in Abstimmung mit dem TVN und WTV einheitlich eine Regelung an, die in Teilen das Nachmelden von SpielerInnen ermöglicht. Folgende Regelungen wurden hierzu getroffen:
  1. Nachmeldungen zur abgegebenen namentlichen Mannschaftsmeldung von einzelnen Spielern nur auf Antrag bis zum 30.04.2020 per Mail an info@tvm-tennis.de ausschließlich durch den/die Sportwart/in des Vereins.
  2. Wechsel oder Neuausstellungen von Spielberechtigungen sind nicht möglich.
  3. Spieler/-innen, die auf den Pos. 1-8 bei 6er-Mannschaften bzw. 1-6 bei 4er-Mannschaften in einer Bundesliga- oder Regionalliga-Mannschaft gemeldet sind, können ebenfalls nicht für Mannschaften unterer Ligen nachgemeldet werden.
  4. Keine Nachmeldungen für Regionalliga-Mannschaften. Das heißt, eine Nachmeldemöglichkeit besteht nur für namentliche Mannschaftsmeldungen innerhalb des Verbandes.

 
Wir halten die aktuelle Entwicklung weiterhin für Sie im Blick und werden den Kontakt zu den Entscheidungsträgern auf Landesebene  weiterhin pflegen, um die Interessen des Tennissports in der aktuellen Lage bestmöglich zu vertreten.

Wir wünschen Ihnen weiterhin, dass Sie gut und gesund durch diese Zeit kommen und hoffen auf ein baldiges Wiedersehen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Utz Uecker
1. Vorsitzender

Tennisverband Mittelrhein e.V.
Merianstr. 2-4 / 50769 Köln
Tel.: +49 221 / 70 58 68
Fax: +49 221 / 70 67 45
E-Mail: info@tvm-tennis.de
Internet: http://www.tvm-tennis.de
Vereinsregister: Amtsgericht Köln VR 5213 1. Vorsitzender: Utz Uecker
Diese Mail wird an folgende Adressaten versandt: Vereinsadresse, 1. Vorsitzende, Jugendwart und Sportwarte

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