Wichtige Änderungen der TVM-Wettspielordnung für den Sommer 2017:

Hier jetzt exclusiv für BTHV’er die geplanten interessanten Änderungen:

zu § 14 / AK-Wechsel (gilt bereits für die Beantragung zum 20.09.2016 !!!):

Voller Wortlaut

d.h. Begriff der „Stammspieler” wird erweitert und es zählt nur die Meldung im Vorjahr, keine tatsächlichen Einsätze mehr. Als Nachweis reicht die Dokumentation der Vorjahresmeldung aus.

zu § 15 / namentliche Meldung:

Auch in den Erwachsenenkonkurrenzen dürfen Spieler in zwei Mannschaften gemeldet und eingesetzt werden, d.h. z.B. ein Spieler der H50 darf auch bei den H40 gemeldet und eingesetzt werden.

 Die Reihenfolge der Meldungen muss der Spielstärke entsprechen (Rangliste, Leistungsklasse) und in beiden Konkurrenzen gleich sein.

 Mit dem 3. Einsatz in einer Konkurrenz ist er dort festgespielt.

 Nur in Mannschaften gemeldete Spieler dürfen auch eingesetzt werden.

Zu § 5 / Gleichstellung von Ausländern

In den Jugendkonkurrenzen der Kreis- und Bezirksligen gelten keine Beschränkungen mehr für den Einsatz von Ausländern. (im Jugendbereich bereits ab Winter 16/17 gültig)

 In den Erwachsenenkonkurrenzen können Ausländer deutschen Spielern auf Antrag gleichgestellt werden, wenn sie in Deutschland einen Wohnsitz, einen Arbeitsvertrag oder eine Arbeitserlaubnis nachweisen oder einen Ausbildungsnachweis erbringen können. (gilt erst ab Sommer 17)

Des Weiteren wird die Möglichkeit zur Bildung von Spielgemeinschaften auf Bezirksebene von zwei auf drei beteiligte Vereine erhöht.

In den Jugend-Mannschaftsspielen wird die Konkurrenz U14 (entfällt) durch die Konkurrenz U15 ersetzt.

 

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