{"id":42973,"date":"2021-05-21T15:42:43","date_gmt":"2021-05-21T13:42:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bthv.de\/blog\/?p=42973"},"modified":"2021-05-21T16:06:36","modified_gmt":"2021-05-21T14:06:36","slug":"coronamassnahmen-fuer-den-sport-mail-der-stadt-bonn","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bthv.de\/blog\/club\/coronamassnahmen-fuer-den-sport-mail-der-stadt-bonn","title":{"rendered":"Coronama\u00dfnahmen f\u00fcr den Sport &#8211; Mail der Stadt Bonn"},"content":{"rendered":"<p>Heute kam die erwartete Mail der Stadt &#8211; s.u. Inwieweit sich daraus Konsequenzen f\u00fcr den BTHV ergeben, wird schnellstens beraten.<\/p>\n<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p>das NRW-Gesundheitsministerium hat mit Allgemeinverf\u00fcgung vom 20.05.2021 bekannt gegeben, dass die \u201eBundesnotbremse\u201c f\u00fcr die Stadt Bonn mit Wirkung ab dem 22. Mai 2021, 0:00 Uhr au\u00dfer Kraft tritt. Somit gelten f\u00fcr den Bonner Sport ab Samstag die Regelungen der CoronaschutzVO NRW in der ab dem 15. Mai 2021 g\u00fcltigen Fassung, die mit Ablauf des 04.06.2021 au\u00dfer Kraft tritt. Im Einzelnen sind folgende Regelungen zu beachten:<!--more--><\/p>\n<p>1.Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen \u00f6ffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmb\u00e4dern und \u00e4hnlichen Einrichtungen ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>2.Ausgenommen von diesem Verbot ist auf Sportanlagen <u>unter freiem Himmel<\/u><\/p>\n<p>&#8211; der Sport mit K\u00f6rperkontakt von beliebig vielen Personen aus einem Hausstand<\/p>\n<p>&#8211; der Sport mit K\u00f6rperkontakt von beliebig vielen Personen aus einem Hausstand mit h\u00f6chstens einer Person aus einem anderen Hausstand, wobei Kinder bis zum Alter von einschlie\u00dflich 14 Jahren nicht mitgez\u00e4hlt werden<\/p>\n<p>&#8211; der Sport mit K\u00f6rperkontakt von bis zu 5 Personen aus zwei verschiedenen Hausst\u00e4nden, wobei Kinder bis zum Alter von einschlie\u00dflich 14 Jahren nicht mitgez\u00e4hlt werden<\/p>\n<p>&#8211; der Sport als Ausbildung im Einzelunterricht<\/p>\n<p>&#8211; der Sport mit K\u00f6rperkontakt von Gruppen von h\u00f6chstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschlie\u00dflich 14 Jahren zuz\u00fcglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen. Hierbei&nbsp;ist die einfache R\u00fcckverfolgbarkeit der anwesenden Personen sicherzustellen, d. h.: Name, Adresse, Telefonnummer und Zeitraum des Aufenthalts m\u00fcssen vorliegen und vier Wochen lang nachvollziehbar sein.<\/p>\n<p>&#8211; der <u>kontaktfreie<\/u> Sport einschlie\u00dflich der Ausbildung mit bis zu 20 Personen ohne Altersbegrenzung. Beim kontaktfreien Sport muss die Ausbildung so gestaltet sein, dass ein k\u00f6rperlicher Kontakt zwischen den Personen nicht erfolgt und das Abstandsgebot von 1,5 m eingehalten wird. Unter diesen Voraussetzungen ist auch in Mannschaftssportarten wie Fu\u00dfball, Handball, Volleyball, Basketball etc. die Sportaus\u00fcbung zul\u00e4ssig. Entscheidend ist die kontaktfreie Sportaus\u00fcbung und nicht die Sportart.<\/p>\n<p>F\u00fcr die aufgef\u00fchrten Personenkonstellationen kann der organisierte Vereinssport auf den Sportanlagen unter freiem Himmel wieder durchgef\u00fchrt werden, wobei vollst\u00e4ndig Geimpfte (die 2. Impfung muss 14 Tage zur\u00fcckliegen) sowie Genesene mit entsprechender Bescheinigung (mindestens 4 Wochen und maximal 6 Monate) bei der Berechnung der maximalen Personenzahl nicht mit berechnet werden.<\/p>\n<p>3.Zwischen den verschiedenen Personenkonstellationen, die von dem Sportverbot ausgenommen sind, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Ferner d\u00fcrfen sich die Gruppen nicht mischen. Die f\u00fcr die \u00f6ffentlichen und privaten Sportau\u00dfenanlagen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Anlage so zu beschr\u00e4nken, dass unzul\u00e4ssige Nutzungen ausgeschlossen sind.<\/p>\n<p>4.Die Nutzung von Gemeinschaftsr\u00e4umen, einschlie\u00dflich R\u00e4umen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>5.Au\u00dferhalb von Sportanlagen und -einrichtungen ist die Sportaus\u00fcbung unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschr\u00e4nkungen erlaubt. Auch f\u00fcr Gruppen von h\u00f6chstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschlie\u00dflich 14 Jahren zuz\u00fcglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen ist der Sport im \u00f6ffentlichen Raum unter freiem Himmel wieder zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>6.\u00c4rztlich verordneter und unter \u00e4rztlichen Betreuung und \u00dcberwachung durchgef\u00fchrter Rehabilitationssport nach \u00a7 64 SGB ist auf und in allen \u00f6ffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmb\u00e4dern und \u00e4hnlichen Einrichtungen wieder zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>7.Anf\u00e4ngerschwimmausbildung und Kleinkinderschwimmkurse sind in Hallenb\u00e4dern f\u00fcr Gruppen bis zu 5 Kindern, in Freib\u00e4dern bis zu zwanzig Kindern zul\u00e4ssig. Die Sportaus\u00fcbung in Freib\u00e4dern ist wieder zul\u00e4ssig, so dass f\u00fcr den Schwimmsport das Freibad Friesdorf und das Hardtbergbad wieder ge\u00f6ffnet sind.<\/p>\n<p>8.Sportfeste und \u00e4hnliche Sportveranstaltungen sind untersagt.<\/p>\n<p>9.Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der offiziell gelisteten Sportlerinnen und Sportler der Bundes- und Landeskader in den olympischen, paralympischen, deaflympischen und nicht-olympischen Sportarten an den nordrhein-westf\u00e4lischen Bundesst\u00fctzpunkten, Landesleistungsst\u00fctzpunkten und an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren (U19, U18, U17, U16, U15) sowie das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Bei der Begriffsbestimmung des Berufssportlers ist nunmehr die Vorgabe des Landesgesundheitsministerium NRW ma\u00dfgeblich. Danach ist bei der Bestimmung die Frage zentral, ob die Spielerinnen und Spieler einer Liga grunds\u00e4tzlich, also \u00fcber den konkreten Verein hinaus, \u00fcberwiegend ihren Lebensunterhalt \u00fcber den Sport bestreiten k\u00f6nnen. Dies wird im Einzelfall durch die Sportverwaltung gepr\u00fcft<\/p>\n<p>10.Wettbewerbe in den Profligen sind mit angemessenen Schutz- und Hygienekonzepten, die der \u00f6rtlichen Gesundheitsbeh\u00f6rde vorzulegen sind, zul\u00e4ssig. In l\u00e4nder\u00fcbergreifenden Profiligen sind Zuschauer nicht zugelassen. Ansonsten ist bei den Wettbewerben in Profiligen der Zutritt von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Sportanlagen unter freiem Himmel bis zu 20 Prozent der regul\u00e4ren Kapazit\u00e4t zul\u00e4ssig, h\u00f6chstens aber 500 Personen mit best\u00e4tigtem negativem Schnell- oder Selbsttest. Zul\u00e4ssig sind nur Sitzpl\u00e4tze. Die besondere R\u00fcckverfolgbarkeit im Sinne der CoronaschutzVO (u. a. Sitzplan, namentliche Erfassung) ist sicherzustellen.<\/p>\n<p>11.Die CoronaschutzVO enth\u00e4lt zudem Lockerungen, die eintreten, wenn die regionale 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt. Dann ist u. a. der Kontaktsport und der kontaktfreie Sport im Freien ohne Personenbegrenzung wieder erlaubt und auch die Aus\u00fcbung von Sport in Innenr\u00e4umen ist unter Auflagen\/mit Einschr\u00e4nkungen wieder m\u00f6glich. Das NRW-Gesundheitsministerium gibt per Allgemeinverf\u00fcgung bekannt, wenn die 7-Tage-Inzidenz in Bonn an f\u00fcnf aufeinander folgenden Werktagen unter 50 liegt und ab welchem Tag die Lockerungen in Kraft treten. \u00dcber die dann geltenden Auflagen und Regelungen werden sie umgehend informiert.<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td style=\"width: 322px;\">&nbsp;<\/td>\n<td style=\"width: 40.4167px;\">&nbsp;<\/td>\n<td style=\"width: 191.583px;\">&nbsp;<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Heute kam die erwartete Mail der Stadt &#8211; s.u. Inwieweit sich daraus Konsequenzen f\u00fcr den BTHV ergeben, wird schnellstens beraten. 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