{"id":41486,"date":"2020-10-31T11:14:48","date_gmt":"2020-10-31T10:14:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bthv.de\/blog\/?p=41486"},"modified":"2020-10-31T11:41:40","modified_gmt":"2020-10-31T10:41:40","slug":"41486","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bthv.de\/blog\/club\/41486","title":{"rendered":"Information Vorstand"},"content":{"rendered":"<p>Liebe Mitglieder, Freunde und Freundinnen des BTHV!<\/p>\n<p>Auch wir als Verein sind aufgefordert, uns an die aktuelle Coronaverordnung vom&nbsp; 30.10.2020 zu halten. Diese verlangt von uns, dass der Verein ab Montag, 02.11.2020 den Regularien folgt. Dies gilt nicht nur f\u00fcr alle sportlichen Aktivit\u00e4ten, sondern ebenso f\u00fcr die Gastronomie.<\/p>\n<p><strong>Der BTHV schlie\u00dft demzufolge seine Sportanlage und die Gastronomie zum oben angegebenen Termin. Die Gastronomie bietet selbstverst\u00e4ndlich, wie vordem geschehen, einen Au\u00dfer-Hausverkauf an.<\/strong><\/p>\n<p>Die Diskussion, ob Tennisspiel zum erlaubten Individualsport geh\u00f6rt, ist ggf. nicht abschlie\u00dfend beantwortet. Paragraf 9, Abs. 1. der Coronaverordnung vom 30.10. NRW formuliert hier nicht expressis eine Ausnahme:<!--more--><\/p>\n<p><em>Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen o\u0308ffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmba\u0308dern und a\u0308hnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzula\u0308ssig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschlie\u00dflich mit Personen des eigenen Hausstandes au\u00dferhalb geschlossener Ra\u0308umlichkeiten von Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsra\u0308umen einschlie\u00dflich Ra\u0308umen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzula\u0308ssig.<\/em><em>&nbsp;<\/em><\/p>\n<p>Sollte es dazu noch Pr\u00e4zisierungen geben, wird hier zeitnah informiert.<em>&nbsp;<\/em><\/p>\n<p>F\u00fcr Verein und Gastronomie bedeutet der neuerliche Lockdown eine ernstzunehmende Belastung. Sicherlich sind die Folgen f\u00fcr die Gastronomie zumindest teilweise durch die 75% Entsch\u00e4digung des Umsatzes des Vorjahresmonats kompensiert, allerdings unterbricht der neuerliche Lockdown die gerade erreichte Kontinuit\u00e4t der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit unseres Gastronomen. Unabh\u00e4ngig davon werden wir erst recht die Terrasse wintertechnisch ert\u00fcchtigen, um eine Bewirtung innerhalb bestehender Hygieneverordungen anzubieten.<\/p>\n<p>Der BTHV verliert durch die einmonatige Unterbrechung nicht nur sportliche, sondern diesmal ganz besonders auch seine finanziellen Errungenschaften. Wichtige Einnahmen fallen durch den Stillstand weg, Kosten fallen weiterhin im erheblichen Umfang an. Dies zu einem Zeitpunkt, in dem wir gerade die Sanierung des Kunstrasens fertiggestellt haben und mit dem Bau der Traglufthalle ein erhebliches finanzielles Risiko eingegangen sind, das sich letztlich erst rechnet, wenn wir die Halle auch vermieten k\u00f6nnen. Eine durch die Genehmigungsbeh\u00f6rden verursachte Unterbrechung der Bauarbeiten bis Anfang November f\u00e4llt aufgrund des Lockdowns nun nicht mal mehr ins Gewicht.<\/p>\n<p>Der Vorstand tagt in Zukunft wieder vierzehnt\u00e4tig und virtuell, um allen aktuellen und zus\u00e4tzlichen Fragestellungen gerecht zu werden.<\/p>\n<p>Die Gesch\u00e4ftsstelle ist ab Montag teilweise vor Ort besetzt und teilweise im Homeoffice. Alle Anfragen k\u00f6nnen per Mail und telefonisch jederzeit gestellt werden. Wir bitten darum, die Gesch\u00e4ftsstelle nur in absoluten Ausnahmef\u00e4llen pers\u00f6nlich aufzusuchen.<\/p>\n<p>Unsere festangestellten Mitarbeiterinnen werden aller Voraussicht nach wieder in die Kurzarbeit gehen. Die HockeytrainerInnen werden ihr Training wieder digital anbieten.<\/p>\n<p>Wir bitten unsere Mitglieder, ebenso wie im vorherigen Lockdown, Solidarit\u00e4t mit ihrem Verein zu beweisen und ihm finanziell und personal die Treue zu halten. Dies garantiert den Fortbestand eines Traditionsvereins mit der gewohnten Leistung und im gewohnten Umfang und sichert vor allem den Arbeitsplatz unserer \u00fcber vierzig MitarbeiterInnen.<\/p>\n<p>Der Vorstand des BTHV<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Liebe Mitglieder, Freunde und Freundinnen des BTHV! Auch wir als Verein sind aufgefordert, uns an die aktuelle Coronaverordnung vom&nbsp; 30.10.2020 zu halten. Diese verlangt von uns, dass der Verein ab Montag, 02.11.2020 den Regularien folgt. 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